Wir haben einige Anfragen erhalten, bei denen es darum ging, wie denn die Vorgaben für PDF im besonderen elektronischen Anwaltspostfach (beA) genau zu interpretieren sind. Konkret ging es hierbei um die Bekanntmachung zu § 5 der Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz.
Darin heißt es: "Hinsichtlich der zulässigen Dateiversionen PDF, insbesondere PDF/A-1, PDF/A-2, PDF/UA, müssen alle für die Darstellung des Dokuments notwendigen Inhalte (insbesondere Grafiken und Schriftarten) in der Datei enthalten sein. Ein Nachladen von Datenströmen aus externen Quellen ist nicht zulässig. Der Dokumenteninhalt muss orts- und systemunabhängig darstellbar sein. Ein Rendering für spezifische Ausgabegeräte ist unzulässig. Die Datei darf kein eingebundenes Objekt enthalten, dessen Darstellung ein externes Anwendungsprogramm oder eine weitere Instanz des PDF-Darstellungsprogramms erfordern würde. Zulässig ist das Einbinden von Inline-Signaturen und Transfervermerken. Die Datei darf keine Aufrufe von ausführbaren Anweisungsfolgen, wie z. B. Scripts, beinhalten, insbesondere darf weder innerhalb von Feldern in Formularen noch an anderer Stelle JavaScript eingebunden sein. Zulässig sind Formularfelder ohne JavaScript. Zulässig sind Hyperlinks, auch wenn sie auf externe Ziele verweisen."
Die kurze und EINFACHE Antwort lautet: Mit PDF/A passiert das alles AUTOMATISCH!
Hintergrund für die technisch recht detaillierten Anforderungen ist, dass es gewollt ist, dass auch „normales“ PDF im elektronischen Rechtsverkehr zulässig ist. Wer sich technisch mit dem PDF-Format auskennt, sieht aber sofort, dass diese Einschränkungen genau das sind, was PDF/A als ISO-Standard fordert.
Die erwähnten PDF-ISO-Standards hier noch mal kurz erklärt:
Detaillierte Informationen zu den PDF-ISO-Standards finden Sie natürlich auf unserer Webseite.
Thomas Zellmann has been working in electronic data processing (EDP) for more than 30 years and has extensive experience with classic and modern IT solutions. Prior to joining LuraTech/Foxit in 2001 he worked for Softmatic AG, Software AG and Nixdorf among others. As PDF Evangelist Thomas promotes the mission of the PDF Association. Contact Thomas at thomas.zellmann@pdfa.org
Thomas Zellmann has been working in electronic data processing (EDP) for more than 30 years and has extensive experience with classic …


